Das Büro für Dokumentation & Denkmalpflege mit Firmensitz in 14806 Bad Belzig, Töpferstraße 1, ist ein freiberufliches Unternehmen, gegründet im Dezember 2012.Im Büro arbeiten vier angestellte Mitarbeiter mit folgenden beruflichen Qualifikationen: Restaurierung, Archäologie, Informatik, Kunstgeschichte, Bauforschung und Denkmalpflege. Wir arbeiten mit entsprechenden Laboren und projektbezogen mit freien Mitarbeitern (Restauratoren, Historiker, Techniker) zusammen. Schwerpunkt unserer Leistungen sind historische Bauforschung sowie archäologische Ausgrabungen / Prospektionen. Das technische Spektrum umfasst dabei 2-D und 3-D Vermessung, 3-D Laserscan, Fotogrammmetrie, Luftbild, digitale und analoge Fotografie (im Mittel- und Vollformat) und das Zeichnen im CAD-Format. Wir verfügen zur Erstellung unserer Dokumentationen über entsprechende Hardware (Leica 3-D Disto, Leica BLK360 G2, beim BLA registrierte Drohne, Kamerasysteme, PC und Plott – Technik) sowie Softwarelizenzen (3-D Worx, Cyclon Register, BricsCAD, Metashape, MetigoMAP, Bildbearbeitungsprogramme wie Photoshop). Wir erstellen sowohl bauvorbereitende Dokumentationen / Gutachten entsprechend Aufgabenstellung und arbeiten auch baubegleitend.
Unsere Grundlagen und fachliche Richtlinien bilden dabei die Denkmalschutzgesetze der Länder (bspw. Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG, siehe § 9) oder das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) sowie die denkmalfachlichen Vorgaben bzw. Aufgabenstellungen der unteren Denkmalschutzbehörden oder der Denkmalfachämter.
Darüber hinaus arbeiten wir nach den u. a. in den „Arbeitsmaterialien zur Denkmalpflege in Brandenburg Nr. 1, 2002“ (BLDAM 2002) und in den „Anforderungen an eine Bestandsuntersuchung und Dokumentation des Landesamtes für Archäologie und Denkmalpflege Sachsen-Anhalt sowie die in den „Mindestanforderungen für dendrochronologische Untersuchungen in der historischen Bauforschung“ (Arbeitsblätter der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, Nr. 28) festgehaltenen Vorgaben und orientieren uns an die geltende Richtlinie zur Grabungsdokumentation des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums (BLDAM).